Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluss
- 1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
- 1.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und – soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart – kostenpflichtig. Maße, Packmaße, Gewichte, Abbildungen, und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- 1.3 Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §24 AGB-Gesetz i.V.m. §14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- 1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche die Michel Consulting (Stefan J. Michel) nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn Ihnen die Michel Consulting (Stefan J. Michel) nichtausdrücklich widerspricht.
- 1.5 Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- undLieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträge bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den intenationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
- 1.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oderseiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
- 1.7 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesemVertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der Michel Consulting.
2. Bestellung und Auftragsbestätigung
- 2.1 Die Bestellung bedarf der Schriftform. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der Annahme des Auftrages werden unsere AGB Vertragsbestandteil.
- 2.2 Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers, welche von unseren vorstehenden Bedingungen abweichen, haben für uns nur Gültigkeit, soweit dieselben ausdrücklich von uns anerkannt und schriftlich bestätigt sind. Werden Lieferungen und Leistungen ohne diese Zustimmung ausgeführt, so gelten ausschließlich unsere Bedingungen.
- 2.3 Die Michel Consulting kann die Bestellung widerrufen, wenn der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich angenommen hat (Auftragsbestätigung). Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist der Besteller nur gebunden, wenn er der Abweichung schriftlich zugestimmt hat.
3. Preise
- 3.1 Die Preise verstehen sich, sofern in unserem Angebot nicht anders vermerkt, für Lieferungen und Leistungen ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung und Zoll- und Hafengebühren zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer.
- 3.2 Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt unsere Berechnung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
4. Lieferung
- 4.1 Lieferungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Im Zweifel gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen. Der Lauf der Frist beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, CAD-Daten, Zeichnungen, Spezifikationen u.a.m.. Beistellungen, Genehmigungen, Freigaben und ggf. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen bzw. nach Eröffnung eines Akkreditivs. Die vereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne das Verschulden von dem Unternehmen nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden konnten.
- 4.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von dem Unternehmen Michel Consulting nicht zu vertretenden Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Lockdown mit deren Bekämpfungsmassnahmen und Vorgaben, daraus resultierende Auflösung von Lieferketten, auf Grund von Viren- oder Bakterienausbrüchen, Arbeitskämpfe, auch solche die Zulieferanten betreffen zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch dann, wenn Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
- 4.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist der Lieferverzug erst nach dem Ablauf einer angemessenen Nachfrist gegeben.
- 4.4 Weitergehende Rechte des Bestellers aus Verzug, insbesondere auf weitergehenden Schadenersatz sind in dem in Ziffer IX. bestimmten Umfang ausgeschlossen. Die Michel Consulting behält sich das Recht auf Nachbesserung vor.
- 4.5 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann die Michel Consulting, beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen tatsächlichen Kosten oder 1% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche (vorbehaltlich des Nachweises wesentlich geringere Kosten) berechnen. Nach nutzlosem Verstreichen einer angemessenen Frist behalten wir uns darüber hinaus vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die der Michel Consulting hierbei entstandenen Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
- 4.6 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig.
- 4.7 Bei Abrufaufträgen ist das Unternehmen berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Abnehmers können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Versand
- 5.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Lieferungen durch uns erfolgen grundsätzlich ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- 5.2 Ersatzlieferungen und Rücksendungen reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung angemessener Versand- und Verpackungskosten zuzüglich der Vergütung der von der Michel Consulting erbrachten Leistung. Rücksendungen an uns sowie Sendungen für Reparaturarbeiten haben – außerhalb der Sachmängelhaftung grundsätzlich frei Haus zu erfolgen.
- 5.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Michel Consulting nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
- 5.4 Wir sind SVS / RVS-Verzichtskunde.
- 5.5 Jeder Lieferung an die Michel Consulting sind Lieferscheine, Packzettel mit Angabe des vollständigen Inhalts beizufügen. Ferner gehören hierzu alle relevanten Unterlagen für den Export.
6. Gewährleistungen durch die Michel Consulting
- 6.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technischen Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
- 6.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware soweit zumutbar auch durch eine Probenverarbeitung bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
- 6.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
- 6.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis für und Kostenfrei zurückgesandt werden.
7. Gewährleistung bei Lieferungen und Leistungen an Michel Consulting
- 7.1 Der Auftragnehmer hat für seine Lieferungen und Leistungen zwei Jahre Gewähr zu leisten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang. Sie endet spätestens zwei Jahre nach dem Gefahrübergang
- 7.2 Wenn Mängel vor oder bei Gefahrübergang festgestellt werden oder während der Gewährleistungsfrist auftraten, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten nach Wahl der Michel Consulting entweder die Mängel zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern oder zu leisten. Dies gilt auch für Lieferungen, bei denen sich die Prüfung auf Stichproben beschränkt hat.
- 7.3 Führt der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung bzw. die Neulieferung oder -leistung nicht innerhalb einer von der Michel Consulting zu setzenden angemessenen Frist aus, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten oder Minderung des Preises zu verlangen oder auf Kosten des Auftragnehmers Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn sich der Auftragnehmer außerstande erklärt, die Mängelbeseitigung, Neulieferung oder -leistung innerhalb angemessener Frist durchzuführen.
- 7.4 Nachbesserungen können ohne Firstsetzung auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn nach Eintritt des Verzugs geliefert wird und wir wegen der Vermeidung eigenen Verzugs oder anderer Dringlichkeit ein Interesse an sofortiger Nachbesserung haben.
- 7.5 Die vorbezeichneten Ansprüche verjähren nach einem Jahr seit Anzeige des Mangels.
- 7.6 Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz nutzlos aufgewendeter Be- oder Verarbeitungskosten, bleiben unberührt.
- 7.7 Mängelrügen können innerhalb eines Monats seit Lieferung oder Leistung oder, sofern die Mängel erst bei Be- oder Verarbeitung oder Ingebrauchnahme bemerkt werden, seit Ihrer Feststellung erhoben werden.
- 7.8 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleistungen entsprechend.
- 7.9 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände.
8. Werkzeuge, Formen, Muster, Geheimhaltung usw.
- 8.1 Von uns überlassene CAD-Daten, Werkzeuge, Formen, Muster, Modelle, Profile, Zeichnungen, Normblätter, Druckvorlagen und Lehren dürfen ebenso wie danach hergestellte Gegenstände ohne schriftliche Einwilligung von der Michel Consulting weder an Dritte weitergegeben, noch für andere als die vertraglichen Zwecke benutzt werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern. Und vom Auftragnehmer gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Vorbehaltlich weiterer Rechte kann das Unternehmen Michel Consulting seine Herausgabe verlangen, wenn der Auftragnehmer diese Pflichten verletzt. Von dem Unternehmen Michel Consulting erlangte Information wird der Auftragnehmer, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtmäßig bekannt ist, Dritten nicht zugänglich machen. Ergänzend gelten die Vereinbarungen in der unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung.
9. Schutzrechte
- 9.1 Für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten und Urheberrechten ergeben, haftet die Michel Consulting nur dann, wenn das Schutzrecht oder Urheberrecht nicht im Eigentum des Bestellers bzw. eines unmittelbar oder mittelbar mehrheitlichen kapital- oder stimmrechtsmäßig ihm gehörenden Unternehmens steht oder stand, der Besteller Michel Consulting unverzüglich von bekannt werdenden Verletzungsrisiken und behaupteten Verletzungsfällen unterrichtet und Michel Consulting auf sein Verlangen – soweit möglich – die Führung von Rechtsstreitigkeiten (auch außergerichtlich) überlässt und bei Schutzrechten mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.
- 9.2 Nach der Wahl der Michel Consulting ist es berechtigt für das (angeblich) ein Schutzrecht oder Urheberrecht verletzende Erzeugnis eine Lizenz für den Besteller zu erwerben oder es so zu modifizieren, dass es das Schutzrecht bzw. Urheberrecht nicht mehr verletzt oder es durch ein das Schutz- bzw. Urheberrecht nicht mehr verletzendes gleichartiges Erzeugnis zu ersetzen.
- 9.3 Die Haftung gemäß Ziffer IX. 1. und 2. regelt die Haftung für die Freiheit von Schutzrechten und Urheberrechten abschließend und endet fünf Jahre nach Lieferung des jeweiligen Erzeugnisses. Dies gilt nicht, falls die Erzeugnisse gemäß der Spezifikation des Bestellers gefertigt wurden oder die behauptete Verletzung des Schutzrechts oder Urheberrechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von uns stammenden Gegenstand folgt oder die Erzeugnisse in einer Weise benutzt werden, die wir nicht voraussehen konnten.
10. Haftung
- 10.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
11. Eigentumsvorbehalt
- 11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren und Diestleistungen/Unterlagen unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
- 11.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
- 11.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2 vorheriger Absatz) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
- 11.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
- 11.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
- 11.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
- 11.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
12. Zahlungen
- 12.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- 12.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
- 12.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Bundesbank Diskontsatz, berechnet.
- 12.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorrauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Dienstleistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
- 12.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte und titulierte Forderungen berechtigen den Käufer/Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist das Amtsgericht Tettnang, bzw. Landgericht Ravensburg, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist oder keinen eigenen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, die Hilfe jedes anderen zuständigen Gerichts in Anspruch zu nehmen.